Alle anreisende Gäste ab dem 6. Lebensjahr werden weiterhin gebeten, uns einen schriftlichen oder digital bestätigten negativen PCR oder Poc-Antigen-Schnelltest (§7 max. 48Std. alt) oder eine Bescheinigung der vollständigen Impfung (15. Tag nach der zweiten Impfung) bzw. Genesung (max. 6 Monate her) vorzulegen.